0% MwSt ab 2023 auf Solaranlagen und Montage

Wohngegend

"Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche, bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen."

Quelle: Bundesfinanzministerium

Das Jahressteuergesetz ist beschlossen und verkündet!

Das bedeutet: Ab dem 01.01.2023 entfällt beim Kauf einer Solaranlage, sowie bei allen nötigen Komponenten für den Betrieb und die Speicherung des generierten Stroms die Mehrwertsteuer von 19 %.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie von der Steuerbefreiung profitieren, und die 19 % Mehrwertsteuer werden Ihnen erlassen.

ACHTUNG:

Der Steuervorteil ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen der Betreiber der gekauften Solaranlage sein.
  • Die Photovoltaikanlage wird in der Nähe oder auf einem Wohngebäude bzw. auf und an
  • öffentlichen Gebäuden, die dem Allgemeinwohl dienen, betrieben
  • Sie treten nicht als gewerblicher Händler auf.

In 2022 bestellt, die Lieferung kommt aber erst in 2023?

Sie haben bereits 2022 eine Solaranlage bestellt, welche 2023 geliefert wird? Auch hier werden wir Ihnen die 19% MwSt. erstatten, sofern die o.g. Bedingungen erfüllt sind. Schreiben Sie uns hierfür einfach eine E-Mail an: info@shop-lieckipedia.de. Senden Sie bitte das folgende PDF ausgefüllt und unterschrieben mit.